Die Steuererklärungen für Firmen sind meist recht einfach, steuerrelevante Dinge sind bereits im Jahresabschluss der Buchhaltung zu berücksichtigen, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Steueroptimierung sind bereits mit dem Jahresabschluss der Buchhaltung vorzunehmen. Trotzdem sind entsprechende Formulare für die Staats- und Gemeindesteuern auszufüllen, welche in den meisten Kantonen auch die Direkten Bundessteuern beinhalten. Steuerausscheidungen bei Betrieben mit Standorten in mehreren Kantonen können die sonst relativ einfach zu erstellenden Steuererklärungen komplizierter machen. Rückforderungen für Verrechnungssteuern etc. gehören auch zu unserem Steuerservice.
Steuererklärungen für Privatpersonen sind für viele Steuerpflichtige eine jährliche Last und werden immer wieder auf die lange Bank geschoben. Wir erstellen dies für unsere Kunden gerne, sei dies eine ganz einfache Steuererklärung eines Angestellten, welche wenige Bankkonten hat. Steuererklärungen von Privaten können aber auch zu einer grösseren Herausforderung werden, wenn Immobilienbesitz in diversen Kantonen oder gar im Ausland vorhanden ist. Hier sind interkantonale oder internationale Steuerausscheidung vorzunehmen.
Jeder Kanton in der Schweiz hat eigene Steuergesetze, welche zu berücksichtigen sind. Wir kennen selbstverständlich nicht die Gesetze aller Kantone, jedoch die der meisten Kantone der deutschsprachigen Schweiz.
Mehrwertsteuerabrechnungen erstellen wir meist für Kunden, welche bei uns auch die Buchhaltung machen bzw. machen lassen. So sind die nötigen Daten aus der Buchhaltung auszulesen. Wichtig beim Erstellen der nötigen Deklarationen sind immer auch die Abstimmung mit der Buchhaltung und eine MWSt-Abstimmung am Ende eines jeden Jahres ist vorgeschrieben für allfällige Revisionen durch die eidg. Steuerverwaltung.
Grundstückgewinnsteuern sind in den verschiedenen Kantonen nicht immer identisch. Schon vor einem Verkauf sollte ein solcher im Sinne der steuerlichen Folgen geprüft werden. Es gilt zu vermeiden, dass die Steuern einen zu grossen Anteil an einem Verkaufsgewinn wieder wegnehmen. Gerne beraten wir Sie in dieser Hinsicht und erstellen für Sie die nötigen Abrechnungen
Quellensteuerabrechnungen sind meist im Zusammenhang mit Mitarbeitern zu erstellen, welche eine ausländische Nationalität haben und nicht den Niederlassungsstatus C haben. Wir erledigen dies für Sie, auch wenn Sie nicht Kunde mit Lohnbuchhaltung sind.
Oft wird vergessen, dass es auch andere Quellensteuern gibt, nämlich dann, wenn Kapitalgesellschaften Gewinne ausschütten. Auch hier sind Deklarationen nötig für die Verrechnungssteuern.
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